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ESG in der Immobilienbranche - Chancen für Investoren und Bestandshalter

ESG in der Immobilienbranche - Chancen für Investoren und Bestandshalter

Nachhaltigkeit ist längst kein Nischenthema mehr. ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) prägen zunehmend die Immobilienbranche. Neue EU-Regulierungen verändern die Spielregeln und bieten Investoren und Bestandshaltern neue Chancen, aber auch Herausforderungen.

Aktuelle Entwicklungen: ESG-Regulierungen für Immobilien

Die Europäische Kommission hat mit dem „Omnibus-Paket“ Anpassungen an der EU-Taxonomie vorgenommen, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinfachen und Unternehmen den Zugang zu grünen Finanzierungen zu erleichtern.

Was ist das „Omnibus-Paket“?

Das sogenannte „Omnibus-Paket“ ist eine von der Europäischen Kommission initiierte Gesetzesinitiative, die verschiedene Anpassungen an bestehenden Nachhaltigkeitsvorgaben bündelt. Ziel ist es, die EU-Taxonomie, also das Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, praxisnäher und anwendungsfreundlicher zu gestalten.

Konkret bedeutet das:

  • Weniger Bürokratie für Unternehmen bei der ESG-Berichterstattung
  • Klarere Regeln, welche Maßnahmen als nachhaltig gelten
  • Erweiterung der Kriterien, damit auch teilmodernisierte Bestandsimmobilien als „grün“ eingestuft werden können, wenn sie z. B. eine CO₂-Reduktionsstrategie verfolgen und eine gewisse Energieeffizienzklasse erreichen

Kurz gesagt: Das Omnibus-Paket soll den Übergang zu mehr Nachhaltigkeit erleichtern, ohne die Realitäten bestehender Immobilienbestände zu ignorieren.

Warum ESG für Immobilieninvestoren immer wichtiger wird

Immobilien spielen eine zentrale Rolle in der Klimastrategie der EU. Rund 40 Prozent des europäischen Energieverbrauchs entfallen auf Gebäude. Wer frühzeitig auf nachhaltige Sanierung, energetische Optimierung und ESG-konforme Investitionen setzt, sichert langfristig Wertsteigerungen und bessere Finanzierungsbedingungen.

Chancen für Immobilieninvestoren - Was ändert sich?

Lockerung der DNSH-Kriterien: Mehr Flexibilität für Bestandshalter

Ein zentraler Aspekt der EU-Taxonomie sind die Do No Significant Harm (DNSH)-Kriterien, die sicherstellen, dass wirtschaftliche Aktivitäten keine erheblichen negativen Auswirkungen auf Umwelt und Klima haben. Ursprünglich waren diese Vorgaben besonders streng – nur Gebäude mit höchsten Effizienzstandards galten als nachhaltig, was viele Bestandsimmobilien unter Druck setzte.

Mit der neuen Anpassung könnten nun auch teilmodernisierte Gebäude als nachhaltig gelten, wenn sie eine klare CO₂-Reduktionsstrategie verfolgen und mindestens die Energieeffizienzklasse D erreichen.

Was bedeutet DNSH konkret?

Um als nachhaltig zu gelten, muss eine Immobilie nachweisen, dass sie keinem der sechs DNSH-Prinzipien widerspricht:

Anpassung an den Klimawandel – Gebäude müssen widerstandsfähig gegenüber klimatischen Veränderungen sein.

Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasserressourcen – Effiziente Wassernutzung und Schutz vor Verunreinigungen sind essenziell.

Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft – Bau- und Sanierungsmaßnahmen sollen ressourcenschonend und recyclingfähig sein.

Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung – Emissionen und Schadstoffe im Bau und Betrieb müssen reduziert werden.

Schutz der Biodiversität und Ökosysteme – Immobilienentwicklungen sollen natürliche Lebensräume bewahren.

Die Lockerung bedeutet, dass Sanierungsmaßnahmen schrittweise erfolgen können, ohne dass ein Gebäude sofort höchsten Effizienzstandards entsprechen muss.

Fördermöglichkeiten für ESG-Sanierungen

Maßnahmen zur Sanierung und energetischen Optimierung können mit bis zu 30 Prozent durch Programme von KfW und BAFA gefördert werden. Investoren haben so die Möglichkeit, Nachhaltigkeitsmaßnahmen wirtschaftlich umzusetzen.

Bessere Finanzierungsbedingungen für ESG-Immobilien

Banken bevorzugen ESG-konforme Immobilien. Das kann langfristig niedrigere Zinsen, bessere Kreditkonditionen und eine höhere Marktattraktivität bedeuten. Investoren, die frühzeitig ESG-Standards in ihre Strategie integrieren, profitieren von günstigeren Finanzierungsmöglichkeiten.

Strategische Maßnahmen für Investoren und Bestandshalter

Wer jetzt handelt, sichert sich langfristige Vorteile. Diese drei Maßnahmen sind entscheidend:

1. Energetische Sanierung strategisch angehen

• Schrittweise Modernisierung für nachhaltige Wertsteigerung

• Fokus auf Einzelobjekte und die gesamte Portfoliostruktur im Hinblick auf CO₂-Reduktion

• Nutzung von Fördermitteln für maximale Wirtschaftlichkeit

2. Portfolio-Optimierung auf ESG-Standards ausrichten

• Nachhaltige Immobilien sind gefragt. Investoren und Mieter bevorzugen energieeffiziente Objekte.

• Immobilien mit schlechten Effizienzwerten drohen an Marktwert zu verlieren.

3. Zukunftssichere Finanzierungsstrategien entwickeln

• Banken und Investoren legen zunehmend Wert auf ESG-Kriterien.

• Wer frühzeitig nach ESG-Kriterien investiert, profitiert von besseren Finanzierungsbedingungen.

Fazit - Nachhaltigkeit ist die Zukunft der Immobilienbranche

Die Anpassungen der EU-Taxonomie und der ESG-Standards eröffnen Investoren und Bestandshaltern neue Möglichkeiten. Wer heute handelt, sichert sich nicht nur bessere Renditen, sondern gestaltet die Immobilienbranche der Zukunft aktiv mit.

Wie steht Ihr Portfolio in Bezug auf ESG da? Ist Ihre Strategie bereits auf die neuen Anforderungen ausgerichtet? Lassen Sie uns darüber sprechen.

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